Schäden an Fahrzeugen durch Unwetter kommen leider immer häufiger vor. Doch wie reagiert man auf solch einen Vorfall?

Zuerst sollten Sie sofort den Schaden so genau wie möglich dokumentieren, in dem Sie die betroffenen Stellen abfotografieren. Danach sollten Sie sich schnellstmöglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen und den Schaden melden. Es gibt zwar für die Meldung keine spezifische Frist, doch die meisten Versicherungen fordern, dass zwischen dem Hagelschaden und dem Wetter ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Unwetterschäden, sowie Hagel, werden durch die Teilkaskoversicherung gedeckt.

Nach der Meldung des Schadens setzt sich Ihre Versicherung mit Ihnen in Kontakt und schickt dann meistens einen Sachverständigen vorbei, der den Schaden einschätzt, oder Sie werden zu einer Begutachtung in eine Werkstatt eingeladen. Mit dem bestätigten Gutachten können Sie dann frei wählen, wie und wo Sie den Schaden beseitigen lassen. Zudem können Sie bei Ihrer Versicherung prüfen, ob Ihnen ein Leihwagen für die Zeit des Fahrzeugausfalls zusteht.

Bei Leasingfahrzeugen wenden Sie sich an Ihren Leasingpartner. Dieser reguliert dann die Schadensbeseitigung selbstständig mit seiner Versicherung.

Bei der Abwicklung zur Behebung des Hagelschadens stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Sie bezahlen die Rechnung selbst und reichen diese Rechnung dann bei Ihrer Versicherung ein.
  • Sie unterzeichnen eine Abtretungserklärung, dabei wird dann die Zahlung der Reparatur direkt mit Ihrer Versicherung abgewickelt.
  • Sie lassen sich den Wert des Gutachtens abzüglich der Mehrwertsteuer ausbezahlen und regulieren dann die Schadensbeseitigung selbst. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall sich ein Gutachten über die Beseitigung des Schadens einzuholen, damit im Falle eines erneuten Hagelschadens Sie Ihre Ansprüche geltend machen können.

Beachten Sie, dass der Selbstbeteiligungsanteil in jedem Fall von der Versicherung einbehalten wird.

Gerne stehen wir Ihnen hierbei beratend zur Seite.